Hebesätze

  • Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 420% (ab 01.01.2014)
  • Grundsteuer B (bebauter und unbebauter Grundbesitz ohne Land- und Forstwirtschaft): 420% (ab 01.01.2014)
  • Gewerbesteuer: 310%

Amtliche Bekanntmachungen

1. Ausschreibung Breitbandnetz

Die Gemeinde  Röttenbach beabsichtigt, in den unterversorgten Gebieten des Gemeindegebietes eine passive Breitbandinfrastruktur auf Glasfaserbasis zu errichten, welche im Eigentum der öffentlichen Hand stehen soll.
Es soll eine hochleistungsfähige Telekommunikatonsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz - NGA) mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderichtline des Bundes zum anschließendes Betrieb durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetz zu errichten.

Für die Maßnahme wurde am 26.02.2017 ein entsprechender Förderantrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingereicht. Dieser wurde mit vorläufigen Zuwendungsbescheid vom 27.07.2017 bewilligt.
Im Zuge der Umsetzung müssen nun Tiefbau, Kabelzug sowie die Kabelmontagearbeiten inkl. Materialbeschaffung ausgeschrieben werden. Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung für das Breitbandnetz Röttenbach ist auf der Homepage der Gemeinde Röttenbach veröffentlicht.

Der Bekanntmachungstext wird unter folgenden Link bereitgestellt:
Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung für das Breitbandnetz Röttenbach

Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können bei der Gemeinde Röttenbach, Rathausplatz 1, 91187 Röttenbach, Herr Lutz, christian.lutz@roettenbach.de angefordert werden.

2. Plakatierverordnung

Der Gemeinderat hat für die Gemeinde Röttenbach eine Plaktierverordnung erlassen. Diese Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Gemeinde Röttenbach (Plakatierungsverordnung) vom 11.02.2019 gilt es zukünftig zu beachten.

3. Pflichtumtausch Kartenführerscheine

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den „Pflichtumtausch von Führerscheinen“ beschlossen. Mit dem stufenweisen Pflichtumtausch der Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, soll sichergestellt werden, dass der Umtausch noch nicht befristeter Führerscheine bis Januar 2033 komplett abgeschlossen sein wird.

Benötigte Unterlagen für den Umtausch (auch über die Gemeinde möglich):

  • Antrag auf Umstellung des Kartenführerscheins (3. EU-Richtlinie)
  • Kontrollblatt
  • biometrisches Passbild
  • Führerscheinkopie und eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)
  • Gebühr: 24,00 €

Der Pflichtumtausch bei den Papierführerscheinen (grau und rosa) wird nach dem Geburtsjahrgang gestaffelt:

Geburtsjahr des Führerscheininhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Der Pflichtumtausch bei Kartenführerscheinen, die vom 1. Januar 1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden, wird nach dem Ausstellungsjahr gestaffelt:

Ausstellungsjahr (siehe Nr. 4a auf der Vorderseite des Führerscheins)

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033