Es gelten die Regeln der 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Seit 01.10.2022 gilt die neue Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Gesundheitsministeriums .
- Ab 10. Dezember entfällt die Maskenpflicht im ÖPNV.
- In Schulen und Kitas gelten seit dem 1. Mai 2022 keine Sonderregelungen mehr.
- Für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime) ist ein Testnachweis vorzulegen. Es gilt medizinische Maskenpflicht.
- Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis bleiben weiterhin empfohlen, insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte.
Alle Informationen und Corona-Regeln in Bayern gibt es auf der Infoseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums (StMGP).