Es gelten die Regeln der 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Seit 01.10.2022 gilt die neue Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Gesundheitsministeriums .

 

  • Ab 10. Dezember entfällt die Maskenpflicht im ÖPNV.
  • In Schulen und Kitas gelten seit dem 1. Mai 2022 keine Sonderregelungen mehr.
  • Für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime) ist ein Testnachweis vorzulegen. Es gilt medizinische Maskenpflicht.
  • Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis bleiben weiterhin empfohlen, insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte.

Alle Informationen und Corona-Regeln in Bayern gibt es auf der Infoseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums  (StMGP).